Fernleitungs- netz

Technische Anforderungen Ferngas ist gemäß § 17 Abs. 1 EnWG verpflichtet, Letztverbraucher, gleich- oder nachgelagerte Gasversorgungsnetze sowie -leitungen, Erzeugungs- sowie Speicheranlagen an das Gasversorgungsnetz anzuschließen. Dabei gewährleisten wir angemessene, diskriminierungsfreie und transparente technische sowie wirtschaftliche Bedingungen.

Netzkarte

Das Fernleitungsnetz der Ferngas Netzgesellschaft mbH ist rund 214 km lang und liegt in Thüringen. Zahlreiche Mess-, Regel-, Übergabe- und Übernahmeanlagen sorgen für einen zuverlässigen Gastransport, unterstützt durch moderne Technik in den Bereichen Steuerung und Überwachung des Netzes. Hier können Sie die unsere FNB-Netzkarte herunterladen.

Fernleitungsnetz der Ferngas

Leitungsauskünfte

Falls Sie Auskünfte zum genauen Verlauf der Leitungen der Ferngas benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem folgenden Unternehmen in Verbindung: BIL eG Die Leitungsauskunft Josef-Wirmer-Straße 1–3 53123 Bonn

Netzdaten des Fernleitungs- netzes 2023

Hier finden Sie die Strukturdaten des Gasfernleitungsnetzes der Ferngas Netzgesellschaft mbH für das Kalenderjahr 2023 gemäß § 23c Abs. 4 EnWG:

  • Länge des Gasleitungsnetzes in der Hochdruckebene: 214 km
  • Entnommene Jahresarbeit: 13.667.168.310 kWh
  • Anzahl der Ausspeisepunkte in der Hochdruckebene: 18
  • Anzahl der Ausspeisepunkte in der Mitteldruckebene: 2
  • Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen: 5.122.333 kWh/h am 15.04.2023, 19:00 Uhr
  • Länge des Gasleitungsnetzes in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen:
KLASSE NENNWEITE LÄNGE IN KM
A DN: x >= 1000 mm 47
B DN: 700 mm <= x < 1000 mm 146
C DN: 500 mm <= x < 700 mm 0
D DN: 350 mm <= x < 500 mm 0
E DN: 225 mm <= x < 350 mm 6
F DN: 110 mm <= x < 225 mm 13
G DN: x < 110 mm 2

Beschaffenheit von Gas

Die an den Netzkopplungspunkten bereitgestellten Gasmengen haben den jeweils geltenden Regelungen des DVGW-Arbeitsblattes G 260, 2. Gasfamilie, Gruppe H, zu entsprechen.

Bilanzierungsbrennwert an den Ein- und Ausspeisepunkten Der Bilanzierungsbrennwert beträgt aktuell 11,600 und wird bei Bedarf monatlich angepasst.

ABRECHNUNGSBRENNWERTE FERNLEITUNGSNETZ 2024

ABRECHNUNGS- BRENNWERTE FERNLEITUNGSNETZ 2024

Archiv

Geschäfts- bedingungen

Mit einem Klick auf den blauen Pfeil links neben der jeweiligen Rubrik können Sie sich über unsere Geschäftsbedingungen informieren:

Ferngas informiert, dass sich das marktgebietseinheitliche Netzentgelt für eine feste frei zuordenbare Kapazität (FZK) mit einer Laufzeit von einem Jahr für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) im Zeitraum 01.01.2025, 06:00 Uhr – 01.01.2026, 06:00 Uhr auf 6,71 €/(kWh/h)/a beläuft. Für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) haben die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) auf Basis der Festlegung REGENT 2021 der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Netzentgelt ab 01.01.2025 ermittelt und bis zum 31.05.2024 veröffentlicht. Das Jahresentgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität wird ab dem 01.01.2025 6,71 €/(kWh/h)/a betragen. Gegenüber dem Entgelt für 2024 ergibt sich ein um 31 % höheres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten.

Ferngas informs that the market area-wide grid fee for a firm freely allocable capacity (FZK) with a term of one year for the market area Trading Hub Europe (THE) in the period 1 January 2025, 06:00 a.m. – 1 January 2026, 06:00 a.m. amounts to € 6.71/(kWh/h)/a. For the Trading Hub Europe (THE) market area, the transmission system operators (TSOs) have determined the grid fee from 1 January 2025 based on the REGENT 2021 determination of the Federal Network Agency (BNetzA) and published it by 31 May 2024. The annual fee for a fixed freely allocable entry and exit capacity will be €6.71/(kWh/h)/a from 1 January 2025. Compared to the fee for 2024, this results in a 31% higher fee for the booking of firm freely allocable entry and exit capacities.

Ferngas informiert, dass sich das marktgebietseinheitliche Netzentgelt für eine feste frei zuordenbare Kapazität (FZK) mit einer Laufzeit von einem Jahr für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) im Zeitraum 01.01.2024, 06:00 Uhr – 01.01.2025, 06:00 Uhr auf 5,10 €/(kWh/h)/a beläuft. Für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) haben die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) auf Basis der Festlegung REGENT 2021 der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Netzentgelt ab 01.01.2024 ermittelt und am 25.05.2023 veröffentlicht. Das Jahresentgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität wird ab dem 01.01.2024 5,10 €/(kWh/h)/a betragen. Gegenüber dem Entgelt für 2023 ergibt sich ein um 18,2 % niedrigeres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten.

Ferngas informiert, dass sich das marktgebietseinheitliche Netzentgelt für eine feste frei zuordenbare Kapazität (FZK) mit einer Laufzeit von einem Jahr für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) im Zeitraum 01.01.2023, 06:00 Uhr – 01.01.2024, 06:00 Uhr auf 6,03 €/(kWh/h)/a beläuft. Für das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) haben die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) auf Basis der Festlegung „Genehmigung der Neuberechnung des Referenzpreises für das Jahr 2023 (REGENT-Neuberechnung 2023, BK9-22/615)“ der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Netzentgelt ab 01.01.2023 erneut ermittelt. Die Ferngas Netzgesellschaft mbH hat am 25.11.2022 dieses einheitliche Netzentgelt veröffentlicht. Das Jahresentgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität wird ab dem 01.01.2023 6,03 €/(kWh/h)/a betragen. Gegenüber dem im Mai 2022 veröffentlichten Netzentgelt von 4,82 €/(kWh/h)/a ergibt sich ein um 25,1 % Prozent höheres Entgelt für die Buchung von festen frei zuordenbaren Ein- und Ausspeisekapazitäten. Die Entwicklungen der geopolitischen Situation, die daraus entstehenden deutlichen Verwerfungen am europäischen Erdgasmarkt und deren Folgen auf Buchungs- und Kostenprognosen der FNB, welche zum Zeitpunkt der Mai-Berechnung noch nicht absehbar waren, führten zur Notwendigkeit einer Neuberechnung. Einen ganz wesentlichen Einfluss auf die Entgeltberechnung hatten zudem die deutlich gestiegenen Kosten für Treibenergie.

Kooperationsvereinbarung

Zu unterschiedlichen Bereichen dieser Vereinbarung wurden Leitfäden veröffentlicht, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen:

Entgelt für Kapazitätsüberschreitungen gem. § 18 Ziff. 6 KoV XIII.1 und Vertragsstrafen gem. § 18 Ziff. 7 KoV XIII.1 zur internen Bestellung für nachgelagerte Netzbetreiber: Vertragsstrafe *4

Entgelt für nicht realisierte Unterbrechungen und für Kapazitätsüberschreitungen gem. § 29, § 30 und § 31 Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-System) für Transportkunden: Vertragsstrafe *4

Im Zuge der Anreizregulierung werden durch die Bundesnetzagentur die kalenderjährlichen Erlösobergrenzen gem. § 21 b) EnWG i. V. m. § 22 ARegV festgelegt. Auf Basis dieser Erlösobergrenzen werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durch Ferngas Netzgesellschaft mbH jährlich neue Netzentgelte ermittelt. Die Fernleitungsentgelte gelten sowohl für Transportkunden, die mit Ferngas für das Fernleitungsnetz unmittelbar Ausspeiseverträge und/oder Einspeiseverträge abgeschlossen haben, als auch für nachgelagerte Netzbetreiber, die im Rahmen der internen Bestellung von Kapazitäten zwischen Netzbetreibern das Fernleitungsnetz der Ferngas nutzen. Neben den spezifischen Fernleitungsnetzentgelten wird ein Entgelt für Messung und ein Entgelt für Messstellenbetrieb erhoben. Die jeweils gültigen Entgelte sind im Preisblatt veröffentlicht:

Hier finden Sie den

Aktuelle Informationen zur KoV XIII: Interne Bestellung und Langfristprognose

Zu unterschiedlichen Bereichen dieser Vereinbarung wurden Leitfäden veröffentlicht, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen:

  • Ein- und Ausspeisevertrag (inklusive Anlagen) zwischen Fernleitungsnetzbetreibern mit entry-exit-System und Transportkunden gemäß KoV XIV (Fassung vom 22. März 2024, gültig ab 1. Oktober 2024)
  • Ein- und Ausspeisevertrag (inklusive Anlagen) zwischen Fernleitungsnetzbetreibern mit entry-exit-System und Transportkunden gemäß KoV XIII.1 (Fassung vom 12. August 2022, gültig ab 1. Oktober 2022)
  • Ein- und Ausspeisevertrag (inklusive Anlagen) zwischen Fernleitungsnetzbetreibern mit entry-exit-System und Transportkunden gemäß KoV XIII (Fassung vom 31. März 2022, gültig ab 1. Oktober 2022)

Buchung von Kapazitäten durch Transportkunden Die Ferngas Netzgesellschaft mbH vermarktet derzeit keine eigenständige Transportkapazität. Die Transportkapazität wird vollständig in den Transportprodukten an den Grenzübergangspunkten berücksichtigt.

wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Transparenz- daten

Mit einem Klick auf den blauen Pfeil links neben der jeweiligen Rubrik können Sie sich über unsere Transparenzdaten informieren:

  • 1.9 Jahrestechnologie (Annual Maintenance)
  • 3.1.2 a) Eine ausführliche Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen und Entgelte (A detailed and comprehensive description of the different services and their charges)
  • 3.1.2 b) u. c) 1. (Transport-) verträge und andere maßgebliche Unterlagen (Different transportation contracts and other significant documents)
  • 3.1.2 c) Netzkodex / Standardbedingungen (Network code / standard conditions)
  • 3.1.2 c) 2. Gasqualitätsparameter (Specification of relevant gas quality parameters)
  • 3.1.2 c) 3. Druckanforderungen (Pressure requirements)
  • 3.1.2 c) 4. Verfahren für Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazität (Procedure in the event of an interruption of interruptible capacity)
  • 3.1.2 d) Harmonisierte Verfahren, die bei Nutzung des Fernleitungsnetzes angewandt werden inkl. Definition von Schlüsselbegriffen (Harmonized procedures applied when using the transmission system, including the definition of key terms)
  • 3.1.2 e) Bestimmungen über Verfahren der Kapazitätszuweisung, des Engpassmanagements, Verhütung der Kapazitätshortung und Wiederverwendung (Provisions on capacity allocation, congestion management and anti-hoarding and reutilization procedures)
  • 3.1.2 f) Regeln für Kapazitätshandel auf dem Sekundärmarkt ggü. Fernleitungsnetzbetreiber (Rules applicable for capacity trade on the secondary market vis-à-vis the transmission system operator)
  • 3.1.2 g) Regeln für den Ausgleich von Mengenabweichungen; Berechnung der Ausgleichsenergie-Preise (Rules on balancing and methodology for the calculation of imbalance charges)
  • 3.1.2 h) Bilanzkreisvertrag (Flexibility and tolerance levels included in transportation and with additional charges)
  • 3.1.2 i) Ausführliche Beschreibung des Gasnetzes inkl. Anlagenbetreiber an Kuppelstellen/Namen der angrenzenden Netzbetreiber (Detailed description of the gas system of TSO and its relevant points of interconnection / names of the operators of the interconnected systems or facilities)
  • 3.1.2 j) Anschlussregeln (Rules applicable for connection to the system)
  • 3.1.2 k) Informationen über Notfall-Mechanismen (Information on emergency mechanisms)
  • 3.1.2 l) Für Kuppelstellen vereinbarten und Interoperabilität betreffende Verfahren (falls relevant), Verfahren für Nominierung und Matching, sonstige Verfahren für Allokation und Mengenabweichungen einschließlich verwendeter Methoden (Procedures agreed at interconnection points (if relevant) relating to interoperability of the network, agreed procedures on nomination and matching procedures and other agreed procedures that set out provisions in relation to gas flow allocations and balancing)
  • 3.1.2 m) Beschreibung der Methodik und des Verfahrens für Berechnung der technischen Kapazität (Description of the methodology and process used to calculate the technical capacity N / A)
  • 3.3 (1) a)–e), (4), (5) Kapazitäten, Nominierungen und Renominierungen, tatsächliche Lastflüsse, Brennwerte (Capacities, nominations and renominations, actual physical flows, gross calorific values)
  • 3.3 (1) f) geplante und tatsächliche Unterbrechungen bei unterbrechbarer Kapazität (Planned and actual interruptions of interruptible capacities)
  • 3.3 (1) g) geplante und ungeplante Unterbrechungen bei fester Kapazität (Planned and unscheduled interruptions of firm capacities)
  • 3.4 (1) u. (2) Informationen zum Sekundärhandel (Information on secondary trading)
  • 3.4 (3) Ausgleichsdienstleistungen (Balancing services)
  • 3.4 (4) Weitere Flexibilitätsdienstleistung des Fernleitungsnetzbetreibers (Further flexibility service of TSO)
  • 3.4 (5) Das im Netz befindliche und prognostizierte Gasvolumen (Amount of gas in the transmission system and the forecast)
  • 3.4 (6) Nutzerfreundliche Instrumente für die Tarifberechnung (User-friendly instruments for calculating tariffs)
  • wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt

IHR KONTAKT ZU UNS

Ansprechpartner Team Marktkommunikation/ Kapazitätsvermarktung netzwirtschaft@ferngas.de