Die Fernleitungsnetzbetreiber haben am 12. Juli 2023 den Planungsstand für ein künftiges Wasserstoff-Kernnetz veröffentlicht.  

Dieser aktuelle Planungsstand entspricht noch nicht dem finalen Entwurf des Wasserstoff-Kernnetzes. Die dargestellten Trassenvarianten werden in den Folgeschritten unter Berücksichtigung eingehender Meldungen im Rahmen der „Gelegenheit zur Stellungnahme“ potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber bewertet und optimiert. Die dargestellten Leitungen haben eine Länge von rund 11.200 km. Die FNB gehen davon aus, dass das Wasserstoff-Kernnetz nach der Optimierung kleiner ausfallen wird.   

Aktueller Planungsstand des Wasserstoffkernnetzes

Hinweis: Der hier dargestellte Planungsstand (12. Juli 2023) entspricht noch nicht dem finalen Entwurf des Wasserstoff-Kernnetzes. Die dargestellten Trassenvarianten werden in den Folgeschritten bis zur Antragstellung unter Berücksichtigung der eingehenden Meldungen im Rahmen der „Gelegenheit zur Stellungnahme“ potenzieller Wasserstoffnetzbetreiber bewertet und optimiert.

 

Im Szenario für das Wasserstoff-Kernnetz wurden insgesamt 309 Wasserstoffprojekte berücksichtigt. Die Einspeiseleistungen für Wasserstoff betragen in Summe 101 GW. Als sonstige Einspeisungen sind insbesondere Importe über Schiffterminals zu verstehen, an denen Wasserstoff, der in einer anderen Form, wie z. B. LOHC oder Ammoniak, transportiert und als Gas in das Wasserstoffnetz eingespeist wird. Über das Kernnetz können 87 GW Ausspeiseleistung zur Wasserstoffversorgung zur Verfügung gestellt werden

Möglichkeit zur Stellungnahme für Netzbetreiber bis zum 28. Juli   

Auf Basis des veröffentlichten Planungsstandes zum Wasserstoff-Kernnetz haben Betreiber von Verteilernetzen, Wasserstoffnetzbetreiber und Betreiber von sonstigen Rohrleitungsinfrastrukturen gem. § 28r Abs. 5 EnWG bis zum 28. Juli die Gelegenheit zur Stellungnahme und Meldung weiterer Wasserstoffinfrastrukturen für das Wasserstoff-Kernnetz. Für die Rückmeldung an info@fnb-gas.de haben die FNB ein entsprechendes Formular auf der Webseite des FNB Gas zur Verfügung gestellt. Im Anschluss werden die gemeldeten Leitungsinfrastrukturen auf ihre Verwendung bei der Planung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die Fernleitungsnetzbetreiber geprüft und im Rahmen der finalen Modellierung berücksichtigt, sofern sie die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine Integration in das Wasserstoff-Kernnetz erfüllen und die Infrastruktur für die Transportanforderungen erforderlich ist.  

Möglichkeit zur Stellungnahme für übrige Stakeholder gegenüber BMWK bis 28. Juli  

Die Novelle des EnWG sieht vor, dass die zentralen Wasserstoffquellen (Erzeugung und Import) mit den wesentlichen Verbrauchsschwerpunkten sowie Wasserstoffspeichern über ein deutschlandweites Wasserstoff-Kernnetz verbunden werden. Als Grundlage hierfür wurde unter der Federführung des BMWK und der BNetzA ein Szenario entwickelt und mit den FNB abgestimmt, auf dessen Basis die Modellierung des Wasserstoff-Kernnetzes stattfindet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gibt Ländern, Verbänden und sonstigen Stakeholdern bis zum 28. Juli Gelegenheit zur Stellungnahme zum Aufbau eines deutschlandweiten, effizienten, schnell realisierbaren und ausbaufähigen Wasserstoff-Kernnetzes auf Basis des aktuellen Planungsstandes. Stellungnahmen können an folgende E-Mail-Adresse des BMWK eingereicht werden: WASSERSTOFFKERNNETZ@bmwk.bund.de.

Kernnetz als Ausgangspunkt für eine zukünftige, integrierte Wasserstoffnetzplanung   

Das Wasserstoff-Kernnetz ist der Startschuss für den Wasserstoffhochlauf. Es deckt die Bedarfe gemäß den gesetzlich definierten Kriterien ab. Darüber hinausgehende Bedarfe sollten zeitnah in einem zweiten Schritt im Rahmen des zukünftigen Regelprozesses für eine integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff Eingang finden. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit und ein wichtiges Signal für einen breiten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Die FNB hatten diesbezüglich bereits im September 2022 mit der Veröffentlichung des Wasserstoffberichts gemäß § 28p EnWG entsprechende Vorschläge vorgelegt, die unter anderem gemeinsam mit den Verteilernetzbetreibern erarbeitet wurden. Eine gesetzliche Grundlage für eine umfassende Wasserstoffnetzplanung in Form einer weiteren EnWG-Änderung in Kraft sollte bis Ende dieses Jahres (2023) in Kraft treten. 

 

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